Das Auswandern in den warmen Süden ist sicher reizvoll. Die Bestimmungen innerhalb der EU sind hierbei zu beachten. Es ist weitaus komplizierter und kostspieliger sein Auto mitzunehmen, als hinter dem Wort Europa vermutet wird.
Autoversicherung
Es ist bares Geld seine KFZ-Versicherung in Deutschland zu vergleichen. Im Internet lassen sich auf der Seite http://www.spar24.de/kfz-versicherung/ eine Reihe von Versicherungen vergleichen. Im Ausland wird der Führerschein vorgelegt, damit die Versicherung die Anzahl der Jahre einsehen kann, die der Versicherungsnehmer schon Fahrpraxis hat. Aufgrund dieser Daten wird von der Versicherung im Ausland ein Rabatt errechnet. Es wird eine Vorlage von einer deutschen Versicherungsagentur mit den Versicherungsprozenten in der Regel nicht akzeptiert. Die Ausnahme ist eine deutsche Agentur im Ausland die ihren Kunden behalten möchte, nicht muss.
Länder innerhalb der EU
Ein Neufahrzeug muss in einem EU-Mitgliedsland nach den dortigen Steuergesetzen voll versteuert werden. Die Regelung gilt nicht, wenn das Fahrzeug wenigstens sechs Monate auf den Fahrzeughalter zugelassen ist. Der Fahrzeughalter muss wenigstens ein volles Jahr in einem EU-Mitgliedsland gelebt haben. Wenn diese beiden Punkte erfüllt sind, wird das Fahrzeug als Umzugsgut behandelt. Das Umzugsgut ist innerhalb der EU steuerfrei. Für die Einfuhr des Fahrzeuges wird eine Steuernummer des Fahrzeughalters benötigt. Ein Wohnsitz muss in dem ausgewählten Land beim Rathaus gemeldet sein. Das Fahrzeug darf in dem Umzugsland nicht innerhalb von einem Jahr verkauft werden. Wird es vorher verkauft, muss es der Fahrzeughalter nachträglich versteuern.
USA
In den USA kann ein Auto zur persönlichen Nutzung ein Jahr lang gefahren werden, ohne Zoll zu bezahlen. Es verhält sich anders, wenn dieses eine Jahr überschritten wird, oder ganz in den USA bleiben soll. Beim Importieren eines neuen Fahrzeugs in die USA müssen Zollgebühren bezahlen. Die Autos, die nicht baugleich im Handel in den USA zu erwerben sind oder waren, erfüllen nicht die Importbestimmungen. Den amerikanischen Behörden liegen in einem solchem Fall keine Abgas- und Sicherheitswerte vor. In der Regel wird aufgrund dieser Tatsache das Fahrzeug nicht zugelassen. Es kann von einer amerikanischen Kfz-Werkstatt auf den für die Behörden erforderlichen Stand gebracht werden. Ansonsten muss es ausgeführt oder verschrottet werden.
Fazit
Einen Jahreswagen in Deutschland zu verkaufen ist sicher verlustreicher als ihn als Umzugsgut zu deklarieren, wenn die Voraussetzungen gegeben sind.